Cum-Ex: Ehemaliger Allen & Overy-Partner wird Mitgründer einer Kanzlei, die vor allem auf die Durchsetzung von Steuererstattungsansprüchen aus Cum-Ex-Transkationen spezialisiert sein wird

Quelle: http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2017/09/ploetzliches-ausscheiden-cum-ex-unterstuetzung-befoerdert-allen-overy-partner-ins-abseits

Dr. Kai Schaffelhuber schied aus der britischen Sozietät Allen & Overy aus, für die er seit 2010 tätig war.

Konkret wird Schaffelhuber Mitgründer einer Anwaltskanzlei, die sich vor allem darauf ausrichtet, Investoren dabei zu helfen, Steuererstattungsansprüche aus Cum-Ex-Transaktionen gerichtlich durchzusetzen. Parallel dazu soll ein Fonds gegründet werden, der sich um die Finanzierung der Prozesse kümmert und im Erfolgsfall beteiligt wird. Wann die Kanzlei, die ihren Sitz in Luxemburg haben wird, genau startet und wer neben Schaffelhuber zum Team gehört, ist nicht bekannt – allerdings soll das Vorhaben schon weit fortgeschritten sein.

Durchgedrungen ist, dass die Pläne bei Allen & Overy für ordentliche Verstimmung sorgten, als sie dort kürzlich bekannt wurden. Nur wenig später fiel die Entscheidung über ein kurzfristiges Ausscheiden Schaffelhubers. Die Kanzlei bestätigte Schaffelhubers Weggang, wollte sich aber darüber hinaus nicht zu dem Vorgang äußern.

Kanzleiinterner Disput über Rechtsauffassung

Es liegt allerdings auf der Hand, dass Schaffelhubers Pläne und die damit verbundene Rechtsauffassung mit der Linie der Sozietät rund um das Thema Cum-Ex kaum vereinbar sind.Die Deals wurden bis 2012 betrieben und dann per Gesetz gestoppt. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, ob sie zuvor legal oder illegal waren. Allen & Overy jedenfalls gab selbst in der Hochphase der Transaktionen vor knapp einem Jahrzehnt keine rechtliche Rückendeckung für Cum-Ex-Deals – anders als zahlreiche Wettbewerber.

Heute zählt Allen & Overy insbesondere in Person ihres Steuerchefs Dr. Gottfried Breuninger bei der Aufarbeitung der Transaktionen zu den gefragtesten Adressen. So ist sie eine von mehreren Kanzleien, die an der Seite der Hypovereinsbank stehen, die wegen früherer Cum-Ex-Deals bereits hohe Millionensummen zahlte und drei Ex-Vorstände in Haftung nehmen will. Auch für die National Bank of Canada ist Allen & Overy aktiv. Die Bank ist eine Hauptgesellschafterin der Maple Bank, die wegen Rückforderungen des Fiskus aus Cum-Ex-Deals in die Pleite gerutscht ist.

Schaffelhuber bewegt sich künftig auf einem Kurs, für den es in seiner bisherigen Kanzlei – und nicht nur dort – heftigen Gegenwind gibt. Denn seit geraumer Zeit ermitteln nicht nur zahlreiche Staatsanwaltschaften intensiv gegen einstige Cum-Ex-Akteure, darunter Bankmanager, Broker, Anwälte und Steuerberater. Auch die Finanzgerichte verwiesen sie zuletzt regelmäßig in die Schranken und lehnten Ansprüche auf Erstattung von Kapitalertragsteuern aus den Transaktionen ab. Zuletzt zog dann auch noch die Deutsche Bank Steuerbescheinigungen für ihre Kunden zurück. Dennoch: Bis heute hat das höchste deutsche Finanzgericht einige grundsätzliche Fragen zu Cum-Ex noch nicht geklärt. Bei diesen Deals konnten sich Investoren rund um den Dividenstichtag die zeitlich unübersichtliche Situation darüber zunutze machen, wer die Kapitalertragsteuer tatsächlich gezahlt hat – und sich so die Steuer teils mehrfach erstatten lassen.

Cum-Ex – ein Fall für den Menschenrechts-Gerichtshof?

Genau hier setzt Schaffelhuber künftig an. Denn er glaubt, dass noch erheblicher Klärungsbedarf rund um Dividendenarbitragegeschäfte („cum/ex“, „cum/cum“) besteht und ist der Meinung, derzeit geschehe „massives staatliches Unrecht“. Schließlich hätten sowohl der Bundesfinanzhof als auch die Finanzverwaltung selbst in der Vergangenheit wiederholt bestätigt, dass in den praktisch relevanten Konstellationen der Käufer der Aktien einen Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer hat. „Deshalb sehe ich gute Chancen, künftig für Mandanten die Ansprüche auf Erstattung von Kapitalertragsteuern aus solchen Transaktionen durchzusetzen. Dafür werden wir notfalls auch bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen“, so Schaffelhuber.

Dafür bringt Schaffelhuber umfassende Finanz- und Prozesserfahrung mit. Seit vielen Jahren berät er Mandanten aus der Finanzindustrie in vielfältigen kapitalmarktrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen, insbesondere in Prozessen. Begonnen hatte er seine Karriere bei Latham & Watkins, von wo er 2007 zu Dewey & LeBoeuf wechselte, wo seinerzeit auch der bekannteste deutsche Cum-Ex-Berater, Dr. Hanno Berger, aktiv war. 2010 wechselte Schaffelhuber dann zu Allen & Overy, wo er als Partner einstieg.